Gesuch stellen
Einzelfallhilfe
Zweck
Einmalige Beiträge, um Notlagen zu überbrücken.
In erster Linie für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Ausbildungsbeiträge an Jugendliche und Erwachsene zur Verbesserung beruflicher Chancen. Zweitausbildungen nur in Notlagen. Gesuche werden in der Regel nur von öffentlichen und privaten sozialen Institutionen entgegengenommen. Maximalbetrag CHF 2'500.– pro Fall.
Auszahlung: à fonds perdu.
Einreichungstermin: Ganzes Jahr.
Die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen.
Benötigte Beilagen:
- Persönliches Budget der Lebenshaltungskosten (Einnahmen und Ausgaben)
- Kopie Lohnausweis oder Sozialhilfebestätigung
- Kostenbelege oder Offerten (bei Anschaffungen)
- Anmeldebestätigung der Schule/Universität (bei Ausbildungen)
- Liste der angeschriebenen Stiftungen
- Einzahlungsschein oder Kontoverbindung (IBAN-Nummer, Name der Bank)
- Ausweiskopie (bei Direktanfragen)
Institutionen
Voraussetzungen und Zweck
Voraussetzung: Im Kanton ZH domiziliert, gemeinnützig und überwiegend von privaten Spenden abhängige Institutionen. Zur Zeit sind für Institutionen nur eingeschränkt Beiträge möglich.
Zweck: Beiträge an Projekte, die ganz oder teilweise durch Spendengelder finanziert werden.
Beispiele: Neubauten, Renovationen, Anschaffungen von Betriebseinrichtungen, Maschinen, Geräten, Fahrzeugen, Einrichtung geschützter Arbeitsplätze. Beiträge an laufende Betriebskosten gewähren wir nur in Ausnahmefällen.
Einreichungstermin: Ganzes Jahr.
Die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen.
Benötigte Beilagen:
- Liste der angeschriebenen Stiftungen
- Einzahlungsschein oder Kontoverbindung (IBAN-Nummer)
- Bei Direktanfragen: Ausweiskopie